Förderwegweiser für Ihre neue Heizung

Was Sie als Eigentümer unbedingt wissen sollten

Stand: Juli 2025

Nutzen Sie unser Fachwissen und den digitalen Fördergeldrechner, um das Beste aus Ihrer Heizungsmodernisierung herauszuholen. Ob Wärmepumpe oder Pelletheizung – wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei der Beantragung und Umsetzung der Förderung.

Fördergeldrechner – Ihr Planungshelfer

Nutzen Sie jetzt unseren digitalen Fördergeldrechner direkt hier auf der Seite. In wenigen Minuten wissen Sie, wie viel staatliche Förderung für Ihre neue Heizung möglich ist.

📱 Online verfügbar – auch für Smartphone und Tablet

🏠 Unterstützt Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser

🔄 In Kürze auch mit Berechnung für Pelletheizungen und Solarthermie-Kombinationen

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Wir beantworten die wichtigsten Fragen

🔍 1. Wer darf den Förderantrag stellen?

Nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer darf den Antrag stellen.

Für Boni wie den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus ist die Selbstnutzung Pflicht.

Achtung: Partner oder Angehörige ohne Eigentumseintrag sind nicht antragsberechtigt.

💶 2. Was wird gefördert?

Aktuell im Fokus: Wärmepumpen und ihr Einbau im Bestand.

Förderfähig sind:

  1. Der komplette Heizungstausch (z. B. Öl- oder Gasheizung raus, Wärmepumpe rein)
  2. Umfeldmaßnahmen, z. B.: Fundament für Außeneinheit, Demontage von Öltanks, Rückbau von Gasleitungen und Elektroarbeiten rund um die Heizung

🚫 3. Was wird nicht gefördert?

Arbeiten an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster, Türen)

→ Diese laufen über separate Förderprogrammesprechen Sie uns gern an.

💰 4. Wie viel Förderung ist möglich?

  • Für selbstgenutzte Wohneinheiten: bis zu 30.000 € Förderung
  • Bei mehreren Einheiten: automatische Erhöhung – der Rechner berücksichtigt das

⚠️ 5. Typische Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden

  1. Eigentum sauber klären: Nur Eigentümer können beantragen – WEGs sind derzeit nur eingeschränkt abbildbar.
  2. Heizungsdaten korrekt angeben: Wichtig für den Klimageschwindigkeitsbonus: Heizungsart und das Alter der bestehenden Anlage. Achtung bei Etagenheizungen – diese zählen nicht als zentrale Anlagen!
  3. Nebenkosten mitdenken: Förderfähig sind auch Elektroarbeiten, Fundamentbau, Öltankentsorgung, Rückbau von Gasinstallationen.
    → Planen Sie einen kleinen Puffer ein! 
  4. Fristen im Blick behalten: Antragstellung vor Baubeginn, Auszahlung nach Umsetzung und Bezahlung. Sie haben 6 Monate Zeit ab der letzten Rechnung, um die Förderung zu beantragen

🏠 6. Sonderfälle einfach erklärt

Im Folgenden finden Sie die Sonderfälle und deren Fördermöglichkeiten im Überblick: 

  • Ehepartner oder Erbengemeinschaft: Einer kann stellvertretend beantragen
  • WEG (Eigentümergemeinschaft): Derzeit nur eingeschränkt möglich – wir beraten Sie
  • Etagenheizungen (z. B. Gasthermen): Förderfähig – auch ohne Altersvorgabe
  • Vermietete Immobilie: Ja, aber ohne Boni wie Einkommens- oder Klimabonus
  • Eigentumswohnung: Nur, wenn Sie alleiniger Eigentümer sind

Wenn Sie einen weiteren Sonderfall haben, der hier nicht aufgeführt sein sollte, kontaktieren Sie uns gern.

💡 Unser Tipp!

  1. Nutzen Sie den Fördergeldrechner direkt hier auf der Seite
  2. Lassen Sie sich von uns persönlich beraten
  3. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung, Planung und Umsetzung

So sichern Sie sich die maximale Förderung – stressfrei und zuverlässig.

Unser Expertenteam berät Sie gerne unter:

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Wir sind immer auf der Suche nach motivierten und fachkundigen Mitarbeiter/innen.
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